Pflegeberatungsbesuch nach

§ 37 Abs. 3 SGB XI

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Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden, ist ein regelmäßiger Pflegeberatungsbesuch erforderlich. Wir unterstützen Sie dabei kompetent und verständnisvoll!

Beratung zur optimalen Pflege und Organisation

✔ Empfehlungen zu Hilfsmitteln und Entlastungsmöglichkeiten

✔ Unterstützung bei Fragen oder Herausforderungen in der Pflege

Kosten: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.

Häufigkeit:

  • Pflegegrad 1: Freiwillig, maximal alle 6 Monate.

  • Pflegegrad 2 & 3: Alle 6 Monate.

  • Pflegegrad 4 & 5: Alle 3 Monate.

Unser Ziel ist es, Ihre häusliche Pflege bestmöglich zu unterstützen!

Pflegeberatungsbesuch nach

§ 37 Abs. 3 SGB XI

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Beratung zur optimalen Pflege und Organisation

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✔ Unterstützung bei Fragen oder Herausforderungen in der Pflege

Kosten: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.

Häufigkeit:

  • Pflegegrad 1: Freiwillig, maximal alle 6 Monate.

  • Pflegegrad 2 & 3: Alle 6 Monate.

  • Pflegegrad 4 & 5: Alle 3 Monate.

Unser Ziel ist es, Ihre häusliche Pflege bestmöglich zu unterstützen!