Pflegeberatungsbesuch nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden, ist ein regelmäßiger Pflegeberatungsbesuch erforderlich. Wir unterstützen Sie dabei kompetent und verständnisvoll!
✔ Beratung zur optimalen Pflege und Organisation
✔ Empfehlungen zu Hilfsmitteln und Entlastungsmöglichkeiten
✔ Unterstützung bei Fragen oder Herausforderungen in der Pflege
➟ Kosten: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.
➟ Häufigkeit:
Pflegegrad 1: Freiwillig, maximal alle 6 Monate.
Pflegegrad 2 & 3: Alle 6 Monate.
Pflegegrad 4 & 5: Alle 3 Monate.
Unser Ziel ist es, Ihre häusliche Pflege bestmöglich zu unterstützen!
Pflegeberatungsbesuch nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden, ist ein regelmäßiger Pflegeberatungsbesuch erforderlich. Wir unterstützen Sie dabei kompetent und verständnisvoll!
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✔ Unterstützung bei Fragen oder Herausforderungen in der Pflege
➟ Kosten: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.
➟ Häufigkeit:
Pflegegrad 1: Freiwillig, maximal alle 6 Monate.
Pflegegrad 2 & 3: Alle 6 Monate.
Pflegegrad 4 & 5: Alle 3 Monate.
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Kontakt
Email: info@hkp-seibold.de
Tel: 07391 / 754467
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